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Rechtsberatung | Gebühren In Deutschland erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entweder nach dem Gesetz (ab dem 1.7.2004 RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder aufgrund von Honorarvereinbarungen. Honorarvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht mehrere Gebührenarten vor. Entweder sind Fest- oder Rahmengebühren festgelegt. Die Rahmengebühren sind entweder gegenstandswertabhängig, sogenannte Satzrahmengebühren, oder es werden ein Mindest- und ein Höchstbetrag vorgegeben, sogenannte Betragsrahmengebühren. Die Höhe der gegenstandswertabhängigen Gebühr ist der Gebührentabelle als Anlage zu § 13 RVG zu entnehmen. Wenn Sie Fragen zu der zu erwartenden Höhe der Gebühren haben, rufen Sie bitte an oder schicken Sie eine Email. Die genaue Höhe hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie beispielsweise dem sog. Gegenstandswert, ich kann Ihnen jedoch in der Regel eine ungefähre Vorstellung von den Gebühren vermitteln. weiterführende Informationen: » Gebührentabelle und weitere Informationen auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (Seite wird in einem neuen Fenster geöffnet) » zurück zum Seitenanfang |